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Karenzgeld und Karenzmodelle 2019 in Österreich – Höhe, Voraussetzungen, Antrag

Bei der Karenz handelt es sich in verschiedenen Bereichen um eine Wartezeit beziehungsweise Sperrfrist. Innerhalb einer Karenz gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Vorzüge. Unter anderem gibt es einen erhöhten Entlassungs- und Kündigungsschutz.

Bis zum ersten Geburtstag des Neugeborenen haben Eltern Anspruch auf die gleichen Kündigungsvorschriften wie bei der Schwangerschaft. Der Arbeitgeber kann während dieses Zeitraums nur schwer kündigen.

Inhalt

  • Was ist Karenz?
  • Welche Personen haben Anspruch auf Karenz?
  • Voraussetzungen für das Karenzgeld
  • Modelle im Überblick
  • 1) Karenzmodell 30+6
  • 2) Karenzmodell 20+4
  • 3) Karenzmodell 15+3
  • 4) Karenzmodell 12+2
  • 5) einkommensabhängiges Modell
  • weiteres Einkommen während der Karenzzeit – In der Karenz Zeit Geld dazuverdienen?
  • Wiedereinstieg in das Berufsleben nach der Karenz

Um das Arbeitsverhältnis auflösen zu können, benötigt es eine Zustimmung vom Sozial- und Arbeitsgericht. Nach dem 01. Januar 2003 abgeschlossene Verträge werden als “Abfertigung Neu” bezeichnet. Außerdem haben Eltern mit dem Erhalt von Kinderbetreuungsgeld zusätzlichen Anspruch auf einen Krankenversicherungsschutz. Wie hoch das Karenzgeld ist und welche Besonderheiten vorliegen, wird im folgenden Artikel erklärt.

Auch für Vätere gibt es Karenz-Möglichkeiten!

Was ist Karenz?

In Österreich handelt es sich bei der Karenz um eine Freistellung des Arbeitnehmers gegen Entfall des Arbeitsentgelts. Dabei wird das erhaltene Kinderbetreuungsgeld nicht berücksichtigt. Jeder Vater und jede Mutter hat grundsätzlich bei ihrem Arbeitgeber das Recht auf Karenz.

Die Karenz beginnt meist nach Ende der Mutterschutzfrist. Zudem besteht die Möglichkeit diese zwischen den beiden Elternteilen wechseln zu lassen, welches unter dem Begriff Karenzzeit-Splitting bekannt ist. Die Zeit muss mindestens 2 Monate betragen, ansonsten ist das Splitting nicht möglich. Außerdem kann sich bei einem Wechsel zwischen den beiden Elternteilen die Karenzzeit überschneiden. Derartige Wechsel empfehlen sich nur einmal und sollten bei Möglichkeit nicht wiederholt werden.

Wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, kann bis zu dessen 2. Geburtstag in die Karenz gehen. Nach dieser Zeit muss die Arbeitsstelle wieder aufgenommen werden. Unter anderem besteht die Chance während der Karenzzeit geringfügig Geld zu verdienen. Allerdings geht aufgrund der größeren Einkommensunterschiede meist der Vater arbeiten und die Frau geht in die Karenzzeit.

Welche Personen haben Anspruch auf Karenz?

Generell besitzt jeder Elternteil in Österreich einen Anspruch auf Karenz. Dabei handelt es sich um einen monatlichen Geldbetrag, welche den Eltern zustehen, damit sie ihr Kind ausreichend versorgen können. Die Dauer sowie die Auswahl des Modells kann selbst ausgewählt werden.

Seit dem Jahr 2017 gab es unter anderem Änderungen bezüglich des Kindergeldkontos in Österreich. Insgesamt können Eltern auf 5 verschiedene Modelle zurückgreifen, die später genauer unterschieden werden. Diese unterschieden sich sowohl in der Höhe als auch in der Länge. Generell gilt: Je kürzer die Karen ist, desto mehr Geld bekommt man.

Voraussetzungen für das Karenzgeld

Wie auch in anderen Bereichen werden für den Bezug von Karenzgeld und ähnlichem bestimmte Voraussetzungen geschaffen sein. Unter anderem muss für das Kind eine Familienbeihilfe bezogen werden. Ohne diese Beihilfe besteht kein Anspruch auf das Karenzgeld. Zudem ist es zwingend notwendig, dass das Kind im gleichen Haushalt wie der zu erziehende Elternteil lebt. Der gleiche Wohnsitz ist Pflicht und ausschlaggebend für das Karenzgeld.

Zusammenfassung:

  • -> Bezug von Familienbeihilfe
  • -> betreuender Elternteil muss mit Kind in einem Haushalt leben

Modelle im Überblick

Wie oben bereits erwähnt gibt es insgesamt 5 verschiedene Modelle von der Karenz. Sie kann von den Elternteilen selbst ausgesucht und bestimmt werden. Jedes Modell verfügt über seine eigenen Vor- als auch Nachteile. Die Wahl richtet sich dementsprechend nach den persönlichen Bedürfnissen. Folgende Modelle werden unterschieden:

1) Karenzmodell 30+6

Bei diesem Modell können Vater als auch Mutter insgesamt eine Karenzzeit von 36 Monaten in Anspruch nehmen. Allerdings ist dieses Modell nur möglich, wenn die Karenzzeit untereinander aufgeteilt wird.

Wenn nur die Mutter oder nur der Vater das Modell nutzt, beträgt die Dauer 30 Monate anstatt den 36 Monaten. Weiterhin muss die Zuverdienstgrenze eingehalten werden. Unter anderem ist eine Verlängerung möglich, sofern beide Elternteile beim Kind bleiben. Die Bezugshöhe beträgt 14,53 € pro Kalendertag. Bei Mehrlingen gibt es einen Zuschlag von 7,27 € je weiteres Kind. Ein großer Vorteil des Modells ist der lange Zeitraum. Weniger gut ist, dass die arbeitsrechtliche Karenz nach bereits 2 Jahren endet. Der Tagessatz ist relativ gering.

2) Karenzmodell 20+4

Beim zweiten Modell verhält es sich ähnlich wie beim ersten Modell. Wenn nur einer der beiden Elternteile den Anspruch bezieht, beläuft sich die Laufzeit auf 20 Monate. Sofern sich beide die Zeit teilen, werden 24 Monate gegeben.

Auch hier ist eine Verlängerung der Karenz möglich, wenn Vater und Mutter gemeinsam beim Kind bleiben. Die tägliche Beihilfe beträgt 20,80 €. Bei mehreren Kindern wird ein Zuschlag von 10,40 € pro Kind nötig. Ein großer Vorteil ist unter anderem der höhere Tagessatz. Nicht so gut ist die kürzere Bezugsdauer.

3) Karenzmodell 15+3

Beim dritten Modell handelt es sich um die 15+3 Variante. Sollte die Karenzzeit von lediglich einem Elternteil in Anspruch genommen werden, erstreckt sich die Laufzeit auf 15 Monate. Bei Teilung verlängert sich die Zeit auf 18 Monate., wobei eine Verlängerung je nach Lage möglich ist.

Die Bezugshöhe beträgt in diesem Fall 26,60 € pro Kalendertag. Ebenfalls positiv ist der höhere Tagessatz. Dadurch lässt sich letztendlich ein leichterer Wiedereinstieg ins Berufsleben finden. Die kurze Bezugsdauer könnte für bestimmte Familien als Nachteil gesehen werden.

4) Karenzmodell 12+2

Ein Anspruch auf 12 Monate besteht dann, wenn nur einer der beiden Elternteile in der Zeit Karenz beansprucht. Sollten sich die beiden das Recht teilen, wird der Vertrag auf 14 Monate verlängert.

Die tägliche Unterstützung beläuft sich auf 33,00 €. Für jedes weiteres Kind gibt es einen Zuschlag von 16,50 € pro Tag. Hier handelt es sich von allen Modellen um den höchsten Tagessatz. Der Berufseinstieg ist nach bereits einem Jahr wieder möglich. Von Nachteil ist, dass es sich gleichzeitig um die kürzeste Bezugsdauer handelt.

5) einkommensabhängiges Modell

Das letzte Modell ist das einkommensunabhängige Modell. Das Modell ist vor allem für Eltern interessant, die so schnell wie möglich wieder in ihren Beruf einsteigen wollen. Zudem richtet sich das Modell an Eltern mit einem hohen monatlichen Einkommen.

Ähnlich wie bei Modell 4) beträgt die Laufzeit 12 Monate, wenn nur ein Elternteil die Karenz beansprucht. Bei Teilung beträgt sie 14 Monate. Die Bezugshöhe sind 80 Prozent vom letzten Nettogehalt. Dabei liegt die Mindesthöhe bei 1.000,00 € und der Maximalbetrag bei 2.000,00 €. Durch den hohen Tilgungssatz erstreckt sich die Hilfe auf 33,00 € pro Tag. Bei diesem Modell muss eine sechsmonatige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben.

weiteres Einkommen während der Karenzzeit – In der Karenz Zeit Geld dazuverdienen?

Prinzipiell ist es erlaubt während der Karenzzeit einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze liegt bei monatlichen 425,70 €.

Übrigens kann die Beschäftigung auch bei dem Arbeitgeber sein, bei der die Karenzzeit beantragt worden ist. Vorsicht ist beim Zuverdienst beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld geboten. Die Grenze liegt bei 6.400,00 € im Jahr. Zudem gibt es noch weitere Arten der Kinderbetreuung.

  • => aufgeschobene Karenz:
    3 Monate der Karenz des Kindes können bis zum 7. Lebensjahr aufgehoben werden
  • => Verhinderungskarenz:
    Sollte eine unvorhersehbare Situation wie ein Todesfall, eine Krankheit und ähnliches, gibt es eine Verhinderungskarenz
  • => Elternzeit:
    Hierbei handelt es sich um Teilzeitarbeit

Wiedereinstieg in das Berufsleben nach der Karenz

Generell ist die Karenzzeit eine tolle Möglichkeit, um viel Zeit mit seinem Kind zu verbringen. Nichtsdestotrotz kann die Auszeit anstrengend sein, da das Kind noch viel zu lernen hat. Demnach freuen sich die meisten auf den Wiedereinstieg ins spätere Berufsleben. Jeder Elternteil hat grundsätzlich das Recht nach der Karenzzeit wieder in den täglichen Arbeitsalltag einzusteigen und zwar unter den gleichen Bedingungen wie zuvor. Mit folgenden Tipps und Tricks gelingt ein leichterer Einstieg in die Berufswelt.

  • 1) Der geplante Berufseinstieg sollte mit dem Arbeitgeber so früh wie möglich geklärt werden. Am besten gibt man vor Karenzantritt den Zeitraum an, an dem man wieder zur Verfügung steht.
  • 2) Es empfiehlt sich in regelmäßigen Abständen in Kontakt mit den Kollegen und dem Chef zu bleiben, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Firmenausflüge oder Events eignen sich hervorragend, um die Kollegen wieder zu sehen.
  • 3) Ein klassisches Beispiel ist der Besuch der Kollegen mit dem Kleinen. Dadurch lässt sich viel Sympathie und Sicherheit gewinnen.
  • 4) Weiterbildungen können helfen, um sich während der Zeit weiterzubilden.

Fazit: Bei Karenz handelt es sich um die Zeit, bei der Arbeitnehmer eine Auszeit von der Arbeit nehmen, damit sie sich um ihr Kind kümmern können. Die Karenzzeit kann von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden – muss aber nicht.

Insgesamt gibt es 5 verschiedene Modelle, die sich nach den persönlichen Bedürfnissen richten. Da Eltern so schnell wie möglich wieder in den Beruf hineinfinden wollen, sind kürzere Auszeiten eher beliebt.

Quellen und weitere Details

  • https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Karenz/index.html
  • https://www.eltern-forum.at/ratgeber-news/die-karenzmodelle-in-osterreich/
  • https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/karenzmodelle

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  • 2) Karenzmodell 20+4
  • 3) Karenzmodell 15+3
  • 4) Karenzmodell 12+2
  • 5) einkommensabhängiges Modell
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